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Es gibt so gewisse Dinge im Leben, die würde man liebsten Ausblenden aber dennoch gehören sie dazu. Der Tod gehört zum Kreislauf des Lebens, genauso dazu, wie die Geburt. Sicher werden wir keine besten Freunde mit dem Tod. Wer will das schon? Aber dennoch müssen wir lernen, ihn zu akzeptieren. Denn er kommt. Irgendwann. Ganz unweigerlich. Der Lauf der Zeit sieht es vor, dass wir Eltern, im Idealfall, diese Welt vor unseren Kindern verlassen. Im besten Falle natürlich erst wenn diese Erwachsen sind.
Aber gerade im Hinblick auf unserer Reise ist das Thema Autounfall in meinem Kopf doch irgendwie präsent. Und auch wenn ich diesen schmerzenden Gedanken nicht viel Gewichtung schenken möchte, haben wir uns dazu entschieden Vorkehrungen zu treffen. Denn der Gedanke, dass plötzlich fremde Menschen über meine Kinder entscheiden, lässt es mir eiskalt den Rücken runter laufen. So hart es klingt aber das Leben geht weiter nach dem Tod. Vor allem kleine Kinder brauchen in so einer traumatischen Situation feste Bezugspersonen und klar geregelte Verhältnisse. Wir haben deshalb eine Sorgerechtsverfügung ausgefüllt und damit alle Eventualitäten geregelt.
Was genau eine Sorgerechtsverfügung ist und wie eine solche Verfügung funktioniert, erklärt Rechtsanwältin Anne Ehspanner von der 24Stundenkanzlei in diesem Beitrag.
Was ist eine Sorgerechtsverfügung?
Eine Sorgerechtsverfügung wird auch Elterntestament genannt. Sie hat einen ähnlichen Charakter wie ein Testament, denn sie stellt Regelungen auf, die nach dem Tod des Verfassers oder der Verfasser in Kraft treten. Mit der Sorgerechtsverfügung haben Eltern die Möglichkeit zu bestimmen, an wen das Sorgerecht für ihre minderjährigen Kinder nach dem Tod der Eltern übertragen werden soll. So verhindern die Eltern, dass der Staat über die Betreuung ihrer Kinder entscheidet, wenn beide Elternteile ausfallen.
In der Sorgerechtsverfügung bestimmen die Eltern also diejenigen Personen, die sich anschließend um die Erziehung ihrer Kinder und ggf. deren Vermögensverwaltung kümmern sollen (Erbe). Sie können auch für die Erziehung eine Person und für die Vermögensverwaltung eine andere festlegen! Denn nicht jeder gute Erzieher kann auch gut mit Geld und anderen Vermögenswerten umgehen.
Wer braucht eine Sorgerechtsverfügung?
Eine Sorgerechtsverfügung sollten alle Eltern verfassen, die Einfluss darauf haben wollen, wer nach ihrem Tod die Vormundschaft für ihre minderjährigen Kinder übernimmt. Die Sorgerechtsverfügung gilt so lange, wie sie nicht widerrufen worden ist und die davon betroffenen Kinder volljährig sind. Sie ist immer sinnvoll, denn nahe Verwandte oder die Großeltern ersetzen im Sorgerecht nicht automatisch die Eltern.
Was passiert ohne Sorgerechtsverfügung?
Wenn Eltern keine Sorgerechtsverfügung verfasst haben und sterben, wird ein Vormund über das Familiengericht oder das Jugendamt bestimmt. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ab Paragraph 1773. Ohne eine entsprechende Verfügung ist das Sorgerecht nicht klar geregelt. Das Sorgerecht geht beim Tod der Eltern nicht automatisch auf die Großeltern oder Geschwister der Verstorbenen über. Auch Taufpaten werden beim Sorgerecht nicht gesondert behandelt. Das Familiengericht oder das Jugendamt bestellt bei ausbleibender Verfügung einen Vormund für das Kind. Meist wird hier ein naher Verwandter ausgewählt.
Sind die Kinder älter als 14 Jahre, können sie mitbestimmen, wer das Sorgerecht für sie ausüben darf. Das Familiengericht muss einen Vormund auswählen, der insbesondere nach seiner Vermögenslage und seinen persönlichen Verhältnissen geeignet ist. Dabei sind der mutmaßliche Wille der Eltern, die persönliche Bindung des Kindes zum Vormund, die Verwandtschaft oder Schwägerschaft mit dem Kind sowie das religiöse Bekenntnis des Kindes zu berücksichtigen.Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht in Paragraph 1680 vor, dass ein überlebender Elternteil automatisch das Sorgerecht erhält. Haben die Eltern getrennt gelebt und es stirbt der Elternteil, der das Sorgerecht hatte, überträgt das Familiengericht das Sorgerecht auf den überlebenden Elternteil.
Voraussetzung ist, dass das Kindeswohl nicht gefährdet wird. Durch eine Sorgerechtsverfügung kann der Elternteil mit dem alleinigen Sorgerecht jedoch verfügen, dass eine andere Vertrauensperson das Sorgerecht erhält. Hat die Mutter zum Beispiel das alleinige Sorgerecht, kann sie mit einer Sorgerechtsverfügung der gesetzlichen Regelung widersprechen, dass der Kindsvater nach ihrem Tod das Sorgerecht für das gemeinsame, minderjährige Kind bekommt.
Welche äußere Form hat eine Sorgerechtsverfügung/-vollmacht?
Eine spezielle gesetzliche Regelung gibt es dazu nicht. Allerdings werden häufig die Formvorschriften für Testamente angewandt. Damit eine Verfügung von einem Familiengericht berücksichtigt werden kann, muss sie jedoch zumindest schriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein. Nicht verheiratete Eltern müssen jeweils eine eigenständige, separate Sorgerechtsverfügungen abgeben.
Das sollte eine Sorgerechtsverfügung enthalten:
- einen Hinweis darauf, dass ein Vormund mit dem Sorgerecht betraut werden soll
- namentliche Nennung mit Vor- und Nachname, wer nach dem Tod die Vormundschaft für das minderjährige Kind/die minderjährigen Kinder übernehmen soll
- Begründung der Personenwahl
- Nennung von Personen, welchen die Vormundschaft nicht übertragen werden soll; mit Begründung
- Unterschrift beider Elternteile
- Ort und Datum
Was unterscheidet eine Sorgerechtsverfügung von einer Sorgerechtsvollmacht?
Mit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern einen Vormund für ihre minderjährigen Kinder benennen, falls sie sterben. Für den Fall, dass Eltern schwer erkranken und nicht mehr in der Lage sind, das Sorgerecht auszuüben, können sie mit einer sogenannten Sorgerechtsvollmacht vorsorgen. Mit der Vollmacht können Eltern erreichen, dass das Gericht den darin Benannten zum Vormund bestellt. Einen Vormund bestellt es immer, egal, ob ihm eine Sorgerechtsvollmacht vorliegt oder nicht. Das ist grundlegend anders als bei der Bestellung eines Betreuers für die eigene Person.
Liegt eine wirksame Vorsorgevollmacht vor, wird das Gericht keinen Betreuer bestellen. Die Vollmacht muss widerruflich sein. Eine unwiderrufliche Vollmacht ist nichtig, da damit die Eltern gewissermaßen auf ihr Sorgerecht verzichten würden. Sie darf deshalb nicht unwiderruflich ausgestaltet sein. Zur Klarstellung sollte sie einen Hinweis enthalten, dass der Unterzeichner sie jederzeit widerrufen kann (zum Beispiel sobald er wieder gesund ist).Da die Sorgerechtsvollmacht zu Lebzeiten im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht vorgesehen ist, fehlen konkrete Vorgaben für die Form. Vorsichtshalber beachten Eltern am besten aber auch für die Vollmacht die strenge Form wie bei einem Testament. Die Vollmacht sollte also von Hand geschrieben sowie mit Vor- und Nachnamen unterschrieben sein. Auch Ort und Datum sollten angegeben sein.
Wie wähle ich den richtigen Vormund aus?
Bei der Wahl des Vormunds für die Sorgerechtsverfügung sind Eltern frei. Voraussetzung ist lediglich, dass die ausgewählte Person volljährig ist und nicht selbst betreut wird. Um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass der ausgewählte Vormund beim Ableben der Eltern selbst noch lebt, sollte kein betagtes Familienmitglied oder eine sehr alte Vertrauensperson ausgewählt werden.
Es ist auch möglich, dass im Rahmen der Sorgerechtsverfügung mehrere Personen zum Vormund werden. In der Verfügung können dann zum Beispiel einzelne Rollen definiert werden. Dann ist ein Vormund überwiegend für die Personensorge zuständig und der andere für die Vermögenssorge. Denkbar ist auch ein Konstrukt, das einen Vormund als „Hauptvormund“ betrachtet und den anderen als „Ersatz-Vormund“.In einer Sorgerechtsverfügung können Personen ebenfalls explizit vom Sorgerecht ausgeschlossen werden. Somit wird verhindert, dass das Gericht einen Verwandten zum Vormund bestellt, dem die Eltern das Sorgerecht überhaupt nicht übertragen wollen, weil zum Beispiel die Ansichten zu Erziehung und Bildung zu stark voneinander abweichen.
Das Gericht kann jedoch auch einen überlebenden Elternteil vom Sorgerecht ausschließen, wenn es zum Beispiel das Wohl des Kindes gefährdet sieht.Die Entscheidung für eine oder zwei Personen als Vormund für die eigenen Kinder sollte gut überlegt werden. Meist wählen die Eltern die Großeltern oder die eigenen Geschwister als Vormunde aus. Doch neben dem besonderen Vertrauensverhältnis spielen auch weitere Faktoren eine Rolle. Wohnt der Vormund in der gleichen Stadt? Hat er eigene Kinder? Müssten im Todesfall mehrere Kinder versorgt werden?Ist eines Ihrer Kinder über 14 Jahre alt, kann es sich auch einer Sorgerechtsverfügung widersetzen und einen Vormund ablehnen.
Wo sollte die Sorgerechtsverfügung bzw. -vollmacht aufbewahrt werden?
Wie alle Dokumente, die den Nachlass betreffen, sollte die Sorgerechtsverfügung an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, auf welchen nach dem Tod zugegriffen werden kann. Ziel ist es, dass das Familiengericht so schnell wie möglich das Dokument erhält, um die Vormundschaft zu klären. Empfehlenswert ist es, die Verfügung bei einem Notar, oder dem zuständigen Nachlassgericht zu hinterlegen. Sie können die Verfügungen auch beim benannten Vormund hinterlegen. Es sollte in Abständen von zwei bis drei Jahren geprüft werden, ob die Bedingungen für die Vollmacht noch gültig sind. So kann sich zum Beispiel das Verhältnis zu Vertrauenspersonen oder deren Lebenssituation verändert haben. Dann kann die Verfügung dementsprechend angepasst werden. Der Vormund sollte zum Beispiel auch gefragt werden, ob er sich einer solchen Aufgabe noch gewachsen fühlt.
Kann der Berufene seine Vormundschaft ablehnen?
Bevor Eltern jemanden benennen, sollten sie sich mit dem angedachten Vormund zusammensetzen und alle Fragen klären. Zwar verpflichtet das Gesetz grundsätzlich zur Übernahme einer Vormundschaft, aber es gibt auch Ausnahmen – etwa für Menschen, die 60 Jahre oder älter sind. Eine Sorgerechtsverfügung ist noch keine Garantie dafür, dass das Sorgerecht tatsächlich an die genannten Vormunde übertragen wird. In letzter Instanz prüft das Vormundschaftsgericht die Verfügung und entscheidet dann darüber. Das Kindeswohl steht hier im Vordergrund. Ganz gleich, auf welche Person die Wahl fällt, der künftige Vormund sollte auf jeden Fall ausführlich über seine mögliche Aufgabe informiert und überhaupt gefragt werden, ob er sich das zutrauen würde. Der Person sollte das Recht eingeräumt werden, eine mögliche Vormundschaft auch abzulehnen.
Was muss man sonst noch, zum Beispiel in Bezug zum Erbrecht, beachten?
Wenn die minderjährigen Kinder erben sollen, müssen die Eltern das Erbe nicht direkt dem Vormund überlassen. Sie können z.B. einen separaten Testamentsvollstrecker benennen. Der Vollstrecker verwaltet das Erbe dann im Sinne der Eltern – zum Beispiel, um die Kinder im Rahmen ihrer Ausbildung zu unterstützen. Sind die Kinder dann volljährig oder haben sie das von den Eltern vorher festgelegte höhere Alter erreicht, gibt der Testamentsvollstrecker das Erbe an diese heraus. Die Bestellung eines Testamentsvollstreckers ist sinnvoll, wenn es sich zum Einen um größere Erbschaften mit z.B. Grundstücken, Immobilien, Aktien oder Firmenanteilen handelt oder wenn eine Erbengemeinschaft der Kinder mit anderen Erben entsteht. Was für die Testamentsvollstreckung zu beachten ist, ist allerdings ein gesondertes umfassendes Thema, was hier zu weit führen würde.
Vordruck und Hinterlegung
Möchtest du dich auch mit einer Sorgerechtsverfügung absichern? Ich habe einen Vordruck erstellt, den du dir hier runterladen und ausfüllen kannst. Diesen hinterlegst du am besten bei den in der Vollmacht aufgeführten Personen, sodass diese im Fall der Fälle unverzüglich aktiv werden können. Auch eine Hinterlegung bei (d)einem Anwalt oder Notar kann sinnvoll sein.
Traust du dir das nicht allein zu oder möchtest du weitere umfassende Beratung? Dann kontaktiere Anne Ehspanner und ihr Team.
Die Kanzlei Ehspanner betreut mit ihrem Team Unternehmen und Privatpersonen
in sämtlichen Rechtsgebieten – insbesondere im Strafrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Urheberrecht und Verkehrsrecht. Unter www.24stundenkanzlei.de oder über Facebook kannst du sie jederzeit kontaktieren – 24 Stunden am Tag!
9 Kommentare zu „Sorgerechtsverfügung: Was passiert, wenn etwas passiert?“
Ich wusste nicht dass es eine Sorgerechtsverfügung gibt, die man aufsetzten kann.Ich denke dass ist eine echt gute Sache, da man so bestimmen kann was in einem Notfall passiert. Vielleicht sollten wir auch eine haben, nur um sicher zu gehen.
Gut zu wissen, dass Verwandte nicht automatisch das Sorgerecht bekommen. Ich habe wahrscheinlich nicht mehr so lange und werde mich bald darum kümmern. Natürlich will sich keiner mit der eigenen Bestattung befassen, aber Ihr Vergleich von dem Tod und der Geburt gibt mir ein wenig Trost.
Ich denke es ist wichtig zu überlegen was passiert wenn man als Elternteil stirbt. Gut zu wissen, dass man ein Elterntestament anlegen kann um zu entscheiden wer das Sorgerecht bekommt. Ich würde meine Kinder nur meiner Schwester anvertrauen.
In unserem Bekanntenkreis sind gerade beide Elternteile verstorben und haben drei Kinder zurückgelassen. Die mussten dann in ein Heim und hoffen darauf, dass die Tante das Sorgerecht bekommt. Eine Sorgerechverfügung hätte das schon längst klären können. Wenn mein Mann und ich unser Kind bekommen, werden wir auch bestimmen, wer das Sorgerecht bekommt, denn man möchte seine Kinder im Notfall bei der besten Möglichkeit unterbringen.
Meine Frau und ich denke, dass eine Sorgerechtsverfügung schon sinnvoll werde. Wir sind nicht die Jüngsten und man weiß ja nicht was passieren wird. Die Übersicht des Inhaltes wird uns weiterhelfen. Danke!
Ich wusste noch gar nicht, dass man für einen eventuellen Todesfall bei Kindern eine Sorgerechtsverfügung erstellen kann. Ich denke ich werde einen Anwalt für Familienrecht aufsuchen und das machen lassen. Schließlich weiß man nie.
Mein Bekannter ist Anwalt für Familienrecht. Er hat mir und meinem Mann empfohlen, das Sorgerecht zu klären für den Fall der Fälle. Kann man denn mit Sicherheit sagen, dass es auch so eingehalten wird, wenn uns tatsächlich was zustoßen sollte?
Nein mit Sicherheit kann man das nicht sagen, weil das Familiengericht die in der Vorsorgevollmacht genannt(en) Person(en) auch erst einmal auf ihre Eignung prüfen wird. Es ist also wichtig einen geeigneten Vormund auszuwählen, damit dieser auch genommen wird.
Danke für die Informationen zum Sorgerecht. Meine Nachbarn haben einen Fachanwalt für Familienrecht angestellt, weil die Eltern der Nichte verstorben sind. Gut zu wissen, dass das Familiengericht die Dokumente so schnell wie möglich erhalten sollte.