Bloggst du noch oder wirbst du schon?

Werbung, Werbung, Werbung! Diese Thema ist gerade in aller Munde und jagt vielen so richtig Angst ein. Was ist Werbung, was ist keine Werbung? Um dir einen kleinen Überblick zu verschaffen was nach den neusten Urteilen jetzt Werbung ist und was keine Werbung ist und wie du Werbung jetzt korrekt kennzeichnen musst, um nicht abgemahnt werden zu können, habe ich dir hier einmal zusammen gefasst.

Ein sehr wichtiges und ernstzunehmendes Thema für Blogger ist die Kennzeichnung von Werbung. Hier gibt bzw. gab es klare Richtlinien, wie deine Beiträge und Posts auf deinem Blog und in den Social-Media zu kennzeichnen hast, sobald sie Werbung enthalten. Du solltest dich hier unbedingt an die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen halten, da du sonst mit hohen Strafen rechnen musst. Denn wo Werbung drin steckt, muss auch Werbung drauf stehen.Das sieht übrigens nicht nur das Gesetz so, sondern auch Google. Denn auch von dieser Seite musst du bei falsch gekennzeichneten oder gekauften do-follow-Links mit empfindlichen Strafen bist zum Löschen deiner Seite aus dem Google Index rechnen. Von der Zusammenarbeit mit Unternehmen, die ihre Werbung nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet haben möchten, kann ich dir in jedem Fall nur abraten. Wenn du einen professionellen Blog betreiben möchtest und auch auf Unternehmen und potentielle Geschäftspartner einen guten Eindruck machen möchtest, solltest du dich hier genau an die Regeln halten.

Das Gesetz erklärt es ein bisschen komplizierter:

  • 5a Abs. 6 UWG (Unlauterer Wettbewerbs Gesetz)

„Unlauter handelt auch, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern sich dieser nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt, und das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.“

Nr. 11 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG

„Der vom Unternehmer finanzierte Einsatz redaktioneller Inhalte zu Zwecken der Verkaufsförderung unzulässig ist, wenn sich dieser Zusammenhang nicht aus dem Inhalt oder aus der Art der optischen oder akustischen Darstellung eindeutig ergibt (als Information getarnte Werbung).“

Werbung ist nämlich nicht nur das, was vom Leser ganz offensichtlich als solche erkannt wird, sondern alle Handlungen des Unternehmens mit der Absicht, den Absatz der Waren und Dienstleistungen zu fördern oder den Wert des eigenen Accounts zu steigern. Nach dem Trennungsgebot müssen Werbung und radaktionelle Arbeit ganz klar von einander zu unterscheiden sein. Dem Leser muss klar ersichtlich sein, ob der Blogger für den Artikel Geld bekommen hat oder ihm das Produkt, über das berichtet wird, kostenfrei zur Verfügung gestellt und seine Berichterstattung aus diesem Grund eventuell beeinflusst wurde.

  • 6 Nr. 1 TMG

„Diensteanbieter bei kommerziellen Kommunikationen, die Telemedien oder Bestandteile von Telemedien sind [worunter ein Blog als Internetseite fällt] mindestens die Voraussetzung zu beachten hat, dass kommerzielle Kommunikationen [aka Werbung] als solche erkennbar sein muss.“

So solltest du einen Post, der Werbung enthält kennzeichnen:

  • Werbung jeglicher Art muss deutlich von redaktionellen, also nicht werblichen, Artikeln getrennt sein.
  • Die Kennzeichnung von Werbebeiträgen muss mit dem Zusatz „Werbung“ oder „Anzeige“ erfolgen.
  • Die Angabe „Sponsored Post“ ist in Deutschland nicht erlaubt
  • Ein kleiner Hinweis auf die Kooperation am Ende eines Beitrags ist nicht ausreichend!
  • Die Werbe-Kennzeichnung muss in der Überschrift oder direkt zum Anfang des Beitrags erfolgen.

Wo muss man die Kooperation kennzeichnen?

Am auffälligsten und somit am ehesten der Rechtslage entsprechend wird die Kennzeichnung als „Werbung“ oder „Anzeige“ gleich in der Überschrift oder als deutlicher Hinweis gleich am Anfang des Textes sein. Zwingend erforderlich ist das aber natürlich auch nicht. Die Rechtssprechung ist in diesem Falle leider nicht ganz eindeutig. Klar ist jedoch, dass der entsprechende Hinweis nicht irgendwo versteckt werden sollte. Ich habe mich dafür entschieden meine Beiträge direkt ganz oben mit dem Hinweis, dass Werbung  enthalten ist.

Werbung bei Markennennung

Nach den neusten Urteilen müssen nun sogar selbst gekaufte Produkte mit Werbung gekennzeichnet werden, insofern es sich bei dem entsprechenden Blog oder Social-Media-Profil nicht um ein rein privates, sondern ein gewerbliches Profil handelt.

Von einer gewerbliche Absicht kann dann die Rede sein, wenn der Betreiberdes Profils dieses nicht aus rein privater Absicht veröffentlicht, sondern mit dem Gedanken jetzt oder in ZUKUNFT das Profil oder den Blog zu monetarisieren. Hier empfehle ich dir unbedingt eine Kennzeichnung wie beispielsweise “Werbung auf Grund von Markennennung”, “Werbung auf Grund von Quellennennung” und/oder den Zusatz “Werbung unbeauftragt” zu verwenden. Solltest du diesen Vergessen, läufst du wiederum Gefahr, dass dich das “beworbene” Unternehmen dann seinerseits mit einer Unterlassungsklage belegt, da du nicht durch das Unternehmen beauftragt wurdest. um einer Abmahnung der genannten Firma entgegen zu wirken, da du mit dieser ja keinen echten Werbevertrag hast. Deine Leser aber durch die Werbekennzeichnung in den Glauben geführt werden, dass du ein offizieller Werbepartner des Unternehmen wärst.

Sollte dennoch wieder erwartend eine Abmahnung bei dir ins Haus flattern rate ich dir Ruhe zu bewahren (Ich weiß, das ist leichter gesagt als getan.) und in jedem Falle zunächst einen Anwalt zu kontaktieren BEVOR du irgendeine Unterlassungserklärung unterzeichnest oder Geld an einen Abmahnverein überweist. Denn wenn du erst einmal eine Unterlassung unterschrieben hast, ist diese lebenslang gültig und kann dich so deiner Existenz berauben.

Bitte beachte, dass ich natürlich kein Rechtsanwalt bin und dir hier keine Rechtsberatung gewährleisten kann. Meine Empfehlungen berufen sich auf die aktuellen Urteile und Empfehlungen von branchenspezifischen Anwälten.

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